Für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland:

 

6. ÄNDERUNGEN. BNEI behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit zu ändern; davon ausgenommen sind Bestimmungen, im Rahmen derer die Hauptvertragspflichten der Parteien geregelt sind. Die Hauptvertragspflichten unterliegen keinen in diesem Abschnitt beschriebenen Änderungen. BNEI wird Sie per E-Mail über geplante Änderungen dieses Vertrags unterrichten, Ihnen die vorgeschlagene Neufassung dieses Vertrags vorlegen und Ihnen das Datum mitteilen, an dem der neue Vertrag umgesetzt wird. Änderungen erfordern eine vorherige schriftliche (E-Mail ausreichend) Ankündigungsfrist von sechs Wochen. Lehnen Sie die jeweilige Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum der Umsetzung des neuen Vertrags ausdrücklich ab, so gilt die Vertragsänderung als von Ihnen gebilligt. In der oben genannten Ankündigung der geplanten Änderung wird BNEI Sie ausdrücklich konkret über das Recht, innerhalb der sechswöchigen Frist Widerspruch einzulegen, sowie die Folgen eines nicht ausdrücklichen Widerspruchs gegen die geplante Änderung unterrichten.

 

16. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. INSOFERN ALS SERVICES GEGEN EIN ENTGELT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, gilt folgendes: bnei gewährleistet, dass DIE FUNKTIONSWEISE DER SERVICES im WESENTLICHEN DER JEWEILIGEN DOKUMENTATION BZW. PRODUKTBESCHREIBUNG ENTSPRECHEN WIRD. im falle eines mangels wird bnei entweder durch behebung des mangels (z.b. durch bereitstellung eines patch) oder durch bereitstellung einer neuen version der services, die diesen mangel nicht aufweist, innerhalb einer angemessenen frist für eine nacherfüllung sorgen, wobei mindestens drei versuche der nacherfüllung zuzugestehen sind. sollte die nacherfüllung endgültig fehlschlagen, so können sie ihre sonstigen gesetzlichen rechte geltend machen, jedoch mit der massgabe, dass die verschuldensunabhängige haftung von bnei für ursprüngliche mängel gemäss § 536a abs. 1 BGB in jedem falle ausgeschlossen ist.